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Diese Seite enthält 15 Gedichte

Über Würde: Behandelt werden im Folgenden vier Würdekonzepte:
(A) Das Würde-Konzept Kants
(B) Würde nach Mathias Schreiber 
(C) Das Würde-Konzept des deutschen Grundgesetzes.
(D) Das metaphysisch/religiös fundierter Würdekonzept

(A) Zu Kants Ethik:
Kant gilt gemeinhin als der geistige Vater des Würdekonzeptes des deutschen Grundgesetzes. Im Folgenden wird Kants Ethik in ihren Grundzügen dargestellt und erläutert.
Der kategorische Imperativ (KI), das Sittengesetz Kants, lautet:
„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz* werde.“ In: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (Meiner Verlag, Hamburg, Nr. 41, S. 42)
Worterklärungen
(*) kategorisch: unbedingt - ohne Ausnahme - gebietend/ vorschreibend
(*) Imperativ: Gebot, Befehl
(*) Maxime: Individueller Handlungsgrundsatz
Kant, Grundlegung, Seite 42, Anm.): „Maxime ist das subjektive Prinzip zu handeln* und muss vom objektiven Prinzip, nämlich dem praktischen Gesetze**, unterschieden werden. Jene* enthält die praktische Regel, die die Vernunft den Bedingungen des Subjekts (öfters der Unwissenheit oder auch den Neigungen desselben) bestimmt, und ist also der Grundsatz, nach welchem das Subjekt*** handelt; das Gesetz aber ist das objektive Prinzip, gültig für jedes vernünftige Wesen, und der Grundsatz, nach dem es handeln soll**** -, d. i ein Imperativ).“
(*) Die Maxime (gilt als Handlungsgrundsatz nur für Individuen)
(**) Dem kategorischen Imperativ (=KI); handelt man als Individuum diesem gemäß, dann nach einer Maxime, die sich widerspruchsfrei verallgemeinern lässt, also, da gesetzeskonform von jedem Individuum angenommen werden kann, besser: soll - muss, wenn es frei (autonom) handeln will = sich als Würdeträger (Person/Zweck an sich) erweisen will.

Anmerkungen/Erklärungen
(a) „Ich, Franz, handle stets so/folge stets einer solchen Maxime, die geeignet ist/scheint, mir Nachteile zu ersparen. Ich bin eben sehr misstrauisch, weil ich in einer Gesellschaft lebe, deren moralisches Niveau - so empfinde ich, Franz, es - immer weiter zu sinken scheint. Soll heißen: Ich, Franz,  wappne mich gegen alles, was geeignet wäre/geeignet erscheint, mich evtl. auch auszubeuten, zu übervorteilen, zu betrügen usw.“ Diese Maxime ist ein subjektives Handlungsprinzip von Franz, der sein Selbstinteresse/z. B. sein Interesse als Verbraucher (= Sinnen-, nicht Moralwesen) schützen will; was legitim ist, aber keine moralische Maxime, sondern eine solche, die Franz annahm, um sein Eigeninteresse als Gesellschaftswesen zu wahren. Anders gesagt: Franz handelt nach einer Maxime, die es ihm erlauben soll, seine Interessen als Verbraucher, Bedarfs- und Triebwesen zu wahren, also defensiv seine  Pleonexie, sein Mehr- und immer-mehr-Haben-Wollen, das, würde er, Franz, betrogen, außer Kraft gesetzt wäre, also eine Minderung, seiner: „Ich-, Hab-, Macht- und Genuss-Sucht“ ungestört frönen zu dürfen.
(b) Helga hingegen folgt der Maxime, immer ehrlich handeln zu wollen – und zwar weil ich, wie sie sagt, Ehrlichkeit ein Wert an sich sei. Und somit handelt Helga KI-konform, denn ihre Maxime lässt sich widerspruchsfrei verallgemeinern: Sie, diese Maxime, gerät nicht mit sich selbst in Widerspruch, wenn man sie als Maxime aller denkt; kurzum: Helga qualifiziert sich mit ihrer Maxime als Zweck an sich (freie Person, Würdeträgerin). Das Sinnenwesen Helga hat sich als sich als Sinnenwesen überwunden habendes Vernunftwesen erwiesen
(c) Ein Sonderfall: Ehrlichkeit im Geschäftsleben.
Als Geschäftsmann nag ich der Maxime folgen, meine Kunden immer ehrlich zu behandeln, also auch die Qualität meiner Produkte nicht als solche auszugeben, die sie nur bedingt oder eher nicht haben; also: ich verkaufe Produkte her, deren Qualität ich genau benenne und zu dem ihnen angemessen Preis verkaufe. Könnte aber auch heiße: Ich setze Ehrlichkeit als umsatzsteigernde Strategie, als beim Kunden Vertrauen erweckendes Mittel in mein Geschäftsgebaren ein; das ist legitim und nicht ehrenrührig. Es ist aber nicht mit dem KI (dem Sittengesetz) vereinbar, denn dieses fordert, dass ich Ehrlichkeit nicht als umstzsteigernde Strategie einsetze, sondern dass ich Ehrlichkeit als Wert an sich ansehe (unabhängig davon, ob sie mir Vorteile oder Nachteile bringt, ob sie Vertrauen schafft oder nicht, ob sie den Absatz meiner Produkte steigert oder nicht usw.) und sie eben deshalb, weile sie ein Wert an sicht ist, unabhängig von allen meinen empirischen/selbstischen Interessen, Umständen und Bedingungen mir als Maxime meines Handelns auferlege: „Ich halte es für unabdingbar, unter allen Umständen ehrlich zu sein - die Folgen davon mögen sein, welche immer“ (das ist eine KI-konforme Maxime, indes jener Einsatz der Ehrlichkeit als umsatzfördernde Strategie es nicht ist) Und eben deswegen, weil ich nach einer solchen gesetzeskonformen Maxime handle/gehandelt habe (Ehrlichkeit als Wert an sich anzustreben), kommt mir eine unvergleichbare, unbedingte, absolute Würde zu: d i e Würde meiner als vernünftigem Subjekt = Subjekt von reiner praktischer Vernunft (praktisch griech.: machen, tun, handeln: πράσσω = ich mache, tue), zugleich also meiner als Person (= freies Vernunftwesen/Zweck an sich, das sich an das Gebot das KI gehalten hat/hält, sich als Nicht-Sinnenwesen, nicht geprägt von Ich-, Hab-, Macht- und Genuss-Sucht, nicht Ding/Ware, nicht Sache zu sein; keinen empirischen: biologischen, ökonomischen, gesellschaftlichen Vergleichs-/Marktwert zu haben, erwiesen hat , folglich sich d i e Würde erworben hat, die sie unmittelbar als die wesensmäßig apriorisch*-geistig in reiner praktischer Vernunft verankerte Würde eines Subjekts von reiner praktischer Vernunft als einem schlechterdings guten Willen ist, also als Autonomie (Selbstgesetzgebung/Freiheit) von reiner praktischer Vernunft als einem schlechterdings guten Willen (einer Person, als Würde eines Zwecks an sich), der aus Achtung* fürs Gesetz sich eine notwendige Pflicht auferlegte (Kant, Grundlegung, S. 18)

----------------------------Ende der Anm.

(d) Sich sich selbst als Vernunftwesen unterworfen habend/gemäß dem Kategorischen Imperativ (KI) handelnd, bedeutet, sich g e g e n sich als immer selbstinteressiertes Sinnenwesen gestellt/gewendet zu haben, bedeutet, sich selbst von sich als immer unfreiem (heteronomem griech: „fremdbestimmt, unfrei sein) Sinnenwesen frei gemacht/“losgerissen“/ emanzipiert zu haben: von sich als Bedarfs- und Triebwesen befreit zu haben, weil man, sich dem Gesetz der eigenen Vernunft, dem Kategorischen Imperativ, gebeugt/zu sich von sich als Sinnenwesen befreit hat (nur als Vernunftwesen ist man frei, kann man autonom (griech: selbstgesetzgebend, frei) w o l l e n, weil man sich in diesem Fall eine Maxime zu Eigen gemacht hat, die gemäß dem Kategorischen Imperativ (KI), also dem Gesetz seiner eigenen Vernunft frei, w e i l sie sich als eine für alle Subjekte/Individuen annehmbare (von allen Individuen angenommen werden sollende/müssende Maxime erwiesen hat; frei kann man nur sein, wenn man sich dem KI unterworfen hat, also nach Maximen handelt(e), die sich als 
KI-konform/gesetzestauglich erwiesen haben. Woraus folgt: Man kann sich als Sinnenwesen gar nicht w o l l e n, weil ein per se unfreies Wesen (wie das Sinnenwesen) gar nicht w o l l e n kann; dies: zu wollen, kann nur ein Vernunftwesen nach seinem eigenen Gesetz, dem KI, leisten. Und nur dann, wenn man so verfuhr, sich also als Vernunftwesen oder Person/Zweck an sich erwies, kommt einem eine Würde zu: Eine Würde zu haben ist notwendig gebunden an die Selbstbestimmung seiner zu dem, was man an sich (a priori*: wesensmäßig: als geistfähiger homo sapiens ist: Vernunftwesen/ Person. Folgerung: Das Sinnenwesen kann keine Würde haben, eben deswegen, weil es sich, das Sinnenwesen, nicht als dieses w o l l e n kann (nur ein Vernunftwesen kann sich w o l l e n – und zwar n u r a l s Vernunftwesen/Würde-Träger, weil ein willenloser/ Bedürfnissen und Trieben verfügter „Pleonexie-Büttel“/ein Knecht seiner: eine 
S a c h e(!) ist, selbst nicht f r e i ist/sein kann.
Man kann von einer asketischen Leistung des Vernunftwesens sprechen, weil ein Verzicht auf sich(!) als biologische, ökonomische und gesellschaftsgetriebene Daseins-Einheit zu leisten ist, um f r e i = selbstgesetzgebendes Vernunftwesen/würdefähige Person zu sein (zu der man sich als diese selbst gemacht hat … Und nur als diese machen k o n n t e durch den Vollzug des Vorschrift des Sittengesetzes/des Gebotes des KI.
Asketische Leistung? Ich verallgemeinere: A l l e meine Maximen, mit Hilfe derer ich mich von mir als Sinnenwesen (Bedürftigkeitszwang/Kreatur/Tier, also heteronomes = unfreies Wesen) befreien kann/will/soll/muss, um mich dadurch als unfreies Bedürfnis-Trieb- und Pleonexie-Wesen (getrieben von Ich-, Hab-, Macht- und Genuss-Sucht) zu überwinden, sind als dieses leistend zugleich Erfüllungen des KI („KI-konform“): Sie taugen zu allgemeinen Gesetzen = Maximen, die von allen Menschen angenommen werden könn(t)en (soll(t)en): Machen mich zum autonomen Wesen (noch einmal: autonom griech: frei; nur dem eigenen, dem Gesetz der eigenen Vernunft unterworfen; Gegensatz: heteronom griech.; unfrei, einer fremden Gewalt/Macht, also deren Gesetz(en) unterworfen).
Fazit (umgangssprachlich): Der von seiner Pleonexie (seiner Kreatürlichkeit, seinen Bedürfnissen, Trieben usw. zum Handeln/Tun und Lassen motivierte Mensch (seinem Mehr- und immer mehr-haben-Wollen: z. B. mehr Geld, mehr Lust, mehr Prestige, mehr Macht usw. ist absolut unfrei: heteronom), dagegen der sich vom Kategorischen Imperativ (=KI) in seinem Wollen leiten lassende Mensch ist frei: autonom): Vernunftwesen (welches als dieses niemals seiner Pleonexie als Sinnenwesen folgt, sondern sich stets Maximen (individuelle Handlungsgrundsätze) zu Eigen macht, die dem Kategorischen Imperativ Genüge tun, also als allgemeine Gesetze von allen Individuen würden angenommen werden können/sollten angenommen werden.

Anm.*
a priori meint/bedeutet: Aus bloßen Begriffen, vor der Erfahrung (meiner, der anderen, der Gesellschaft, der Welt überhaupt): bloß durch das Denken bestimmt; dann: logisch (der Geltung nach) der (Welt-)Erfahrung vorangehend, von ihr unabhängig, nicht auf ihr beruhend, nicht von ihr abstrahiert = abgezogen, nicht durch sie gegeben usw. usw.;

(e) Weitere Beispiele von Maximen:
(i) „Wenn ich, Hans, ein Versprechen gegeben habe, halte ich es; ausnahmslos“ (das ist eine KI/gesetzestaugliche/gesetzeskonforme Maxime, die Freiheit und Würde dessen garantierend, der entsprechend handelt: also: Hans)
(ii) Dagegen: „Ich, Kurt, sehe immer auf meine Vorteile; und so denn auch, wenn ich jemandem etwas versprochen habe. Gerät mir das im Nachhinein zum Nachteil/zum Problem, dann bin ich, Kurt, bereit, mein Versprechen zu brechen“ (d i e s e Maxime von Kurt, der sich also, so handelnd, ist nicht gesetzes-: KI-konform, sondern eine Maxime, durch deren Annahme sich Kurt als unfrei/heteronom, als würdelos und „selbstisch/egoistisch“ erweist)
Also noch mal: Der KI (der kategorische Imperativ, dieser unbedingt gebietende Befehl/dieses - um sich als frei und würdig erweisen zu können - Gebot) - fordert ausnahmslos:  Nur solche Maximen sich zu eigen zu machen, die, denkt man sie als Maximen aller Individuen, nicht in Widerspruch mit sich selbst geraten so die Maxime von Hans, während die Maxime von Kurt mit sich, als KI (allgemeines Gesetz) gedacht, in Widerspruch gerät.

(f) Zum Begriff der Achtung. Kant, Grundlegung, S. 19 (Anm. **): „Man könnte mir vorwerfen, als suchte ich hinter dem Worte Achtung nur Zuflucht zu einem dunklen Gefühle, anstatt durch einen Begriff der Vernunft in der Frage deutliche Auskunft zu geben. Allein wenn Achtung“ (Selbstachtung, Sa.) „gleich ein Gefühl ist, so ist es doch kein durch Einfluss empfangenes, sondern durch einen Vernunftbegriff selbstgewirktes Gefühl“ (ich achte mich selbst als dem KI durch meine Maximen-Wahl  Genüge getan habende(s) Vernunftwesen/Person) „und daher von allen Gefühlen der ersteren Art, die sich auf Neigung“ (= etwa: kreatürlich-biologische-oder ökonomisch-gesellschaftlich provozierte Wünsche)“ oder Furcht“ (= Gefühle des Sinnenwesens als Bedarfs- und Trieb-Wesen: als Pleonexie-Knecht) „zurückführen lassen, spezifisch unterschieden. Was ich unmittelbar als Gesetz für mich erkenne“ (nämlich das Sittengesetz, den kategorischen Imperativ), „erkenne ich mit Achtung, welche bloß das Bewusstsein der Unterordnung meines Willens unter einem Gesetze ohne Vermittlung anderer Einflüsse auf meinen Sinn bedeutet. Die unmittelbare Bestimmung des Willens“ (meines Willens, des Willens eines Individuums, welches zugleich Sinnen- und Vernunftwesen ist) „und das Bewusstsein derselben heißt Achtung, sodass diese als Wirkung des Gesetzes aufs Subjekt und nicht als Ursache desselben angesehen wird“ (Achtung ist nicht der Grund meiner Willensbestimmung durch das Gesetz, sondern die Folge dieser Willensbestimmung). „Eigentlich ist Achtung die Vorstellung von einem Werte, der meiner Selbstliebe Abbruch tut.“ In der Tat muss ich diese Selbstliebe in dem Augenblick sofort fahren lassen, in dem ich mich dem Sittengesetz meiner eigenen Vernunft als schlechterdings gutem Willen unmittelbar unterwerfe, um mich von diesen (der reinen praktischen Vernunft als schlechterdings gutem Willen: also dem kategorischen Imperativ - und nichts anderem -) unmittelbar bestimmen/leiten zu lassen. Überhaupt: Selbstliebe ist die Hauptquelle aller Heteronomie (Unfreiheit/ Fremdgesetzgebung). Ich, Sa., bin geneigt unter jener Achtung eine Art Geistes-/Selbstmächtigkeits-Stolz zu verstehen: Der Stolz, der einen packen mag, wenn man sich - etwa - einer kleingaunerhaft-ruchlosen Verhaltensweise/Handlung „entschlug“, die einen ausgewiesen hätte als „erbärmliches Individuum“.

In der Tat: Wie könnte man sich als heteronomes (unfreies: schon durch sich selbst als Bedürftigkeits- und Triebwesen hin- und her geworfener Spielball seiner selbst, der Gesellschaft und Welt überhaupt) Sinnenwesen denn auch achten? Als dieses, das sich gar als ausnahmslos sich selbst unterworfenes (als von sich selbst getriebenes, gesteuertes, geknebeltes usw.) erlebt (dies aber in der Regel nicht begreift: erfährt, sondern selbst zu
w o l l e n glaubt … wie in der heutigen Überflussgesellschaft), kann man, sich seiner Fremdsteuerung bewusst werdend, sich doch allenfalls heimlich beschämt grämen, wenn man sich denn auch nur eine leise Ahnung von dem bewahrt haben mag, was die Bedingung der Möglichkeit aller Freiheit (wäre denn unser Wille überhaupt frei!, was er nicht(!) ist; dazu später) sein muss/müsste: Selbstzwang, 
Selbstzurücknahme, Machtausübung auf sich selbst, Ich-Verzicht, also: Anti-Pleonexie (Verzicht auf Ich-, Hab-, Macht- und Genuss-Sucht) und Anti-Narzissmus usw. 
(ich erinnere daran, dass diese beiden: Anti-Pleonexie und Anti-Narzissmus, die Haupt-Antipoden („Gegenfüßler“ = Gegenkräfte/“Feinde“/Verhinderer/Unterdrücker) des Geistigen sind

(g) Weiter zur Würde: Also noch mal: Würde wäre eine Eigenschaft und zugleich ein Wert - die Konjunktive im Folgenden sollen anzeigen, dass alles Ausgeführte nur dann gälte, wenn uns Menschen ein freier Wille überhaupt gegeben wäre; das ist aber, ich muss und kann es nur wiederholen, nicht der Fall: Mit Hinblick auf das Phänomen der einmaligen (durch reine praktische Vernunft a priori: wesensmäßig) geist- = personal-vernünftig-KI-konform gewirkten Würde gälte, dass sie
(*) eine Art Exzellenz-Eigenschaft(!)oder Autoqualifikation wäre, welche sich unmittelbar aus jedem gesetzeskonformem Handeln (sich nur solchen Maximen zu unterwerfen, die zugleich als allgemeine Gesetze würden gelten können/müssen) für das Vernunftwesen quasi „von selbst“ ergäbe; und dann
(**) zugleich ein Wert(!) wäre, welcher deshalb unvergleichbar, unbedingt und absolut genannt werden müsste, weil er der einzige Wert dieser Art wäre: Ein Vernunft-, Geist-, Person-, Selbstzweck-Wert, aber kein Sach-, Markt-, kurzum: kein letztlich kreatürlich fundierter (Heteronomie = Unfreiheit/Fremdgesetzgebung bewirkender) Wert wäre*.

*Anm.: Dazu Schopenhauer (Wetz, Texte zur Menschenwürde, Reclam, 18907, S. 285): „Kant (…) definiert Würde als einen ‚unbedingten, unvergleichbaren Wert’, doch diese Erklärung, so Schopenhauer, sei auch nur eine hohle Hyperbel (= Übertreibung), „in deren Innerem als nagender Wurm die contradictio in adjecto“ (= Widerspruch in sich)“ nistet. Jeder Wert ist die Schätzung einer Sache im Vergleich mit einer andern, also ein Vergleichsbegriff, mithin relativ, und diese Relativität macht eben das Wesen des Begriffes Wert aus. Ein unvergleichbarer, unbedingter, absoluter Wert, dergleichen die Würde sein soll, ist demnach wie so vieles in der Philosophie die mit Worten gestellte Aufgabe zu einem Gedanken, der sich gar nicht denken lässt …“
Also: Schopenhauer hätte gewiss Recht, wenn es bei der kantischen Würde um einen Sachwert ginge; indes: bei dieser Würde geht es aber nicht um einen Sachwert, sondern um den mit dem Dasein des Menschen von vornherein gegebenen (apriorischen = vor aller
Erfahrung: vor allem Daseins-Vollzug) Wesenswert des Menschen als Subjekt von reiner praktischer Vernunft (als auf das apriorisch-noumenale = ursprünglich geistige Bewusstsein des Sittengesetzes zielende Instanz) als eines schlechterdings guten Willens eben
desselben Subjekts (die auf das Wählen und diesem entsprechende Handeln eben derselben Vernunft zielende Instanz). Schopenhauer übersieht, dass es sich bei der Würde um einen unvergleichbaren, unbedingten, absoluten Geist-/Vernunft-Wesen/Person-Wert geht, den es nur als diesen („sach-“, „ding“- und „mittel“-jenseitigen) einmaligen(!) gibt: den Menschen (= Subjekt von reiner praktischer Vernunft) als Person (soll heißen: als Gegensatz zur vernunftlosen Sache/zum vernunftlosen Ding, das in der Tat mit allen anderen vernunftlosen Sachen verglichen werden und daher nur einen relativen: messbaren Vergleichs-Wert haben kann). Die Würde ist also - nach Kant - deshalb ein unvergleichbarer, unbedingter, absoluter Geist-Wesen-Wert, weil es diesen Wert nur einmal - jenseits aller sachlichen und sonstigen Vergleichbarkeit, als nicht messbaren Wert gibt: es gibt keinen anderen solchen Wert, mit dem er, der Wert der Würde, verglichen werden könnte. Würde ist der einzige überhaupt mögliche geistig-personale(!) Wert des Vernunftwesens Mensch, den es geben kann: Würde als eben nur geistiger Wert eines einmaligen Vernunftwesens: der des Menschen. Und dieser Wert „Würde“ eines Menschen kann nur durch sich selbst (als solcher eines seine Kreatürlichkeit überschreiten könnenden/sollenden/müssenden Vernunftwesens) ausgedrückt werden, also niemals als relativer Sach-, Ding-, Geld- oder sonstiger materieller Wert, sondern allein als nicht „sinnlich-materiell“ messbarer, also materiell bezugsloser „Geist-Wert“. D. h. Kant begeht nicht den Fehler, den ihm Schopenhauer vorwirft, hätte aber vielleicht besser nicht von einem unvergleichbaren, unbedingten, absoluten Wert, sondern von einer solchen einmalig-immergleichen, transzendentalen** Exzellenz-Eigenschaft des Vernunftwesens reden sollen.
--------------------------Ende der Anmerkung

Noch einmal: Würde sei, so Kant, ein einziger geistiger/ vernunftfundierter, innerer, unbedingter und unvergleichbarer Wert der Person. In: Grundlegung, Nr. 41, S. 38f)

Und auch dies noch einmal: Für die kantische Ethik gilt ausnahmslos: Sie ist streng asketisch (antikreatürlich): sie „entmächtigt“ das heteronome - unfreie - Sinnenwesen vollständig), insofern der Kategorische Imperativ genau das fordert: Die vollständige Transzendenz (Überschreitung) seiner selbst als Sinnenwesen, denn dieses ist per se völlig unfrei: ausnahmslos bedürfnis- und triebgesteuert; was richtig ist.

(h) Weiteres zum Thema Maximen
Negatives Beispiel: Meinem Bekannten Franz fiel auf, dass an Freitagen so gut wie nie eine Fahrkartenkontrolle in der von ihm gewöhnlich benutzten Bahn durchgeführt wird; folglich entschließt er sich, um eben Geld zu sparen, an Freitagen schwarz zu fahren; seine Maxime lautet also zukünftig: „Ich werde/will ab jetzt an Freitagen auf meiner Bahnstrecke schwarzfahren“ - und tut das auch.  Allerdings liest Franz zur selben Zeit in Kants oben genanntem Werk jenen Satz, den Kant das Sittengesetz oder „Kategorischen Imperativ“ nennt, und macht deshalb, neugierig geworden, diesem Imperativ folgend, die Probe aufs Exempel: Franz verallgemeinert seine Maxime, an Freitagen schwarz fahren zu w o l l e n. Und fragt sich also dann, was wäre die Folge davon, wenn auch a l l e anderen Bahnkunden, die gewöhnlich auf derselben Strecke wie er, Franz, freitags unterwegs sind, schwarz fahren wollten? Nun: Dann könnte er, Franz, wäre das der Fall, nicht mehr schwarzfahren w o l l e n; denn: um das w o l l e n zu können, muss mindestens eine Person bezahlt haben. Kurzum: wenn a l l e schwarzfahren w o l l e n (was man aber gar nicht wollen k a n n, weil man als Egoist überhaupt nicht w o l l e n k a n n) es niemand mehr, weil wenigstens einer hätte zahlen müssen, d a m i t die anderen glaubten schwarzfahren w o l l e n könnten. Kurzum: Franz kann seine (gesetzeswidrige) Maxime, schwarzfahren zu w o l l e n, nicht verwirklichen: er kann nicht mehr w o l l e n, was ihm seine eigene Maxime gebietet: an Freitagen schwarz zu fahren. Tut er es dennoch, handelt er unfrei und würdelos.

Es wird also bei Kant, um das hinzufügen, nicht ein konkretes Gebot („Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest“, Exodus 20, 8. „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird“, ebenda, 12) oder Verbot erlassen („Du sollst nicht töten“, ebenda, 13. „Du sollst nicht stehlen“ ebenda, 15), sondern das empirische Individuum, diese Einheit von Sinnen- und Vernunftwesen, wird durch den KI dazu aufgefordert, eine Maximen-Prüfung vorzunehmen mit dem Ziel, die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung seiner subjektiven Maxime mit dem Gesetzesgebot des KI festzustellen; erweist sich die Maxime als entsprechend gesetzeskonform, ist sie anzunehmen/muss sie angenommen werden; falls nicht, ist sie aufzugeben/fallen zu lassen, muss sie aufgegeben/fallen gelassen werden: denn nur die Maxime darf/muss als sittengesetzlich geboten angesehen werden, die sich als allgemein gesetzestauglich (als Maxime für alle Individuen) eindeutig erwiesen hat.
Noch einmal: Das Sinnenwesen vermag lediglich zu g l a u b e n, dass es etwas w o l l e n könne (z. B. schwarzfahren), indes ist dieser Glaube eine Illusion, denn: Das auf seine Vorteile schauende Sinnenwesen kann als Sinnenwesen – von seiner Gier und seinem Egoismus gebannt: getrieben/gehetzt – nicht w o l l e n (einmal abgesehen davon – ich werde nicht müde, es zu wiederholen – dass uns kein freier Wille gegeben ist: wir sind alle alldeterminierte Materie-Gebilde)

Insofern der Kategorische Imperativ nichts mehr und nichts weniger vorschreibt/fordert als dies: Die Negation (Verneinung) und Transzendenz (Überschreitung) seiner selbst als Sinnenwesen (heute - noch mal - Verbraucher, Kunde, Erlebnisjäger usw. usw.)
(*) als welches man vollständig heteronom - fremdbestimmt, unfrei - ist
(*) als welches man ist ein Knecht seiner Bedürftigkeit und Triebhaftigkeit
(*) als welches man ist also ein Spielball seiner Kreatürlichkeit, also nicht nur - weil vernunftfremd determiniert - völlig unfrei, sondern auch „nicht würdefähig“ ist:
(*) unfähig ist zu sich selbst als Subjekt von reiner praktischer Vernunft qua schlechterdings gutem Willen. 
Kant (Grundlegung, S.71: “Der Wille ist eine Art von Kausalität lebender Wesen, sofern sie vernünftig sind, und Freiheit würde diejenige Eigenschaft dieser Kausalität sein, da sie unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen wirkend sein kann; so wie Naturnotwendigkeit die Eigenschaft der Kausalität aller vernunftlosen Wesen, durch den Einfluss fremder Ursachen zur Tätigkeit bestimmt zu werden … Die Naturnotwendigkeit war eine Heteronomie der wirkenden Ursachen; denn jede Wirkung war nur nach dem Gesetze möglich, dass etwas anderes die wirkende Ursache zur Kausalität bestimmte; was kann denn wohl Freiheit des Willens sonst sein als Autonomie, d. i. die Eigenschaft des Willens, sich selbst ein Gesetz zu sein? Der Satz aber: der Wille ist in allen Handlungen sich selbst ein Gesetz, bezeichnet nur das Prinzip, nach keiner anderen Maxime zu handeln, als die sich selbst auch als ein allgemeines Gesetz zum Gegenstande haben kann. Dies ist aber gerade die Formel des kategorischen Imperativs und das Prinzip der Sittlichkeit; also ist ein freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen einerlei.“*

Anm.* D i e s e r Wille ist meiner, der Wille des empirischen Individuums, das zugleich Sinnen- und Vernunftwesen ist; und dieser Wille ist nur frei, wenn er sich entsprechend dem Sittengesetz (dem kategorischen Imperativ) betätigt, d. h. nur gesetzestaugliche Maximen zur Grundlage seines Wollens macht.
--------------------------Ende der Anm.*

(i) Der schlechterdings gute Wille: Indes wie steht es mit dem schlechterdings guten Willen (der gerade nicht identisch ist mit dem Willen des empirischen Individuums als Einheit von Sinnen- und Vernunftwesen?
(*) Der schlechterdings gute Wille wird nicht durch empirische Objekte (z. B. Geld, Waren, Prestige, Körper usw.) zu wollen bestimmt
(*) Der schlechterdings gute Wille wird überhaupt nicht durch welche Objekte (empirische oder politische, ideologische, weltanschauliche, kulturelle etc., also z. B. Macht, Ruhm, Ehre, gängige Exzellenz, narzisstische Bestrebungen usw. usw.) auch immer zu wollen bestimmt, sondern
(*) allein durch das Sittengesetz (den kategorischen Imperativ) der Vernunft, welches diese a priori (wesensmäßig) als das ihre „ausweist“/“enthält“
(*) Der schlechterdings gute Wille ist also derjenige Wille, dessen sämtliche Maximen - als solche eines schlechterdings guten Willens gleichsam notwendig - unmittelbar als allgemeine Gesetze gelten dürfen/müssen
(*) Der schlechterdings gute Wille kann nur die Bedingung der Möglichkeit seiner selbst als eines freien mit der praktischen Vernunft identischen Willens w o l l e n: Die Realisierung des Sittengesetzes (des kategorischen Imperativs); und darin verwirklicht er zugleich die Würde des Vernunftwesens Mensch
(*) Oder noch anders ausgedrückt: Die Vernunft des Menschen ist die sich mittels des schlechterdings guten Willens selbst setzende sittliche Freiheit (Autonomie) und Wesenswürde einer Person; oder
(*) Reine praktische Vernunft und der schlechterdings gute Wille sind identisch und gehören – nach Kant -  zur menschlichen Wesensausstattung: sind mit dem Dasein des Menschen zugleich gegeben, also a priori (vor aller Lebenserfahrung, vor allem Daseins-Vollzug im Rahmen dessen sie zur Wirkung kommen sollen als Bedingungen der Möglichkeit menschlicher Würde; sie sind dem Menschen sozusagen „zwieperspektivisch“ mitgegeben: als noumenale (griech.:= rein geistig-vernünftige; Noumenon oder Intelligiblia = „Gegenstände einer nur geistig wahrnehmbaren Welt“; z. B. die ewigen, rein geistigen, unwandelbaren Ideen Platons als Urbilder der Dinge (= Abbilder der Ideen) und voluntative (willentliche: kausativ (= verusachend)-imperative (gebotene) Einheit zu betrachten. Umgangssprachlich: Jeder Mensch ist wesensmäßig (von vornherein) ausgestattet mit Vernünftigkeit/Geistigkeit und einem Willen, um diese Vernünftigkeit zum Tragen kommen zu lassen (was heutzutage nicht mehr behauptet werden kann, weil wir, da „willenlos“ per se unfrei sind/sein müssen

(j) Weitere Kant-Zitate:
Dass die Freiheit darauf beruhe, sich selbst als Sinnenwesen zu überwinden/zu ent-, zu übermächtigen.
Dazu Kant (Grundlegung, S. 48ff):
„Alles also, was empirisch ist“ (das, was ich, Sa., als Pleonexie-, Erlebnis-, Verdinglichungs- und Verspaßungs-Verhaftetheit bezeichne), „ist als Zutat zum Prinzip der Sittlichkeit nicht allein ganz untauglich, sondern der Lauterkeit der Sitten selbst höchst nachteilig, an welchen der eigentliche und über allen Preis erhabene Wert eines schlechterdings guten Willens“ (der „autonom-notwendig“ stets gesetzeskonform „will“, sich zeigt/erweist) „eben darin besteht, dass das Prinzip der Handlung von allen Einflüssen zufälliger Gründe, die nur Erfahrung an die Hand geben kann, frei sei.“ Weiter: „Hier aber ist vom objektiv-praktischen Gesetz die Rede“ (vom kategorischen Imperativ, dem Sittengesetz), „mithin von dem Verhältnisse eines Willens zu sich selbst“ (meint: dem des subjektiven Willens des menschlichen Individuums zum reinen, nur vom KI-Gehorsam zu betätigenden Willen der reinen Vernunft: dem schlechterdings guten Willen. Sind Subjektwille und reiner
Vernunft-Wille (auf den der KI allein hinweist) identisch, dann nur, weil das Bewusstsein des KI als Gebot von reiner praktischer Vernunft die Freiheit des Willens des diesem KI konform wollenden Individuums zu garantieren vermag: Die Freiheit des individuellen Willens kann nur als dem KI der praktischen Vernunft gehorchender als freier „betätigt“ werden, kann als freier nur als Umsetzung des Sittengesetzes = KI-konform betätigt werden), „sofern er bloß durch Vernunft bestimmt ist, da denn alles, was aufs Empirische“ (meint: den konkreten, alltäglichen, physisch-psychisch-sozial Bewältigung erheischenden Daseinserfahrungsbereich) „Beziehung hat, von selbst wegfällt; weil, wenn die Vernunft für sich allein das Verhalten bestimmt …, sie dieses notwendig a priori tun muss.“

Kant, Grundlegung S. 32: „Ein jedes Ding in der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien zu handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anderes als praktische Vernunft.“

Kant, Grundlegung, S. 46.
„Moralität ist also das Verhältnis der Handlungen zur Autonomie des Willens, das ist zur möglichen allgemeinen Gesetzgebung, durch die Maximen derselben.“

(k) Grundlegung, S. 64f.
(*) Heiliger Wille als schlechterdings guter Wille
(*) Verbindlichkeit, Pflicht
(*) Dem Gesetz unterworfen und zugleich eben deswegen gesetzgebend
(*) Autonomie des Willens
(*) Der Autonomie gebietende Kategorische Imperativ

Kant, Grundlegung, Seite 64f:
„Der Wille, dessen Maximen mit den Gesetzen der Autonomie zusammenstimmen, ist ein heiliger, schlechterdings guter Wille. Die Abhängigkeit eines nicht schlechterdings guten Willens“ (der Wille des Sinnenwesens) „vom Prinzip der Autonomie (die moralische Nötigung) ist Verbindlichkeit. Diese kann also auf ein heiliges Wesen nicht bezogen werden. Die objektive Notwendigkeit einer Handlung aus Verbindlichkeit heißt Pflicht.
„Man kann auch dem kurz vorhergehenden sich es jetzt leicht erklären, wie es zugehe: dass, ob wir gleich unter dem Begriffe von Pflicht uns eine Unterwürfigkeit unter dem Gesetze denken, wir uns dadurch doch zugleich eine gewisse Erhabenheit und Würde an denjenigen Person vorstellen, die alle ihre Pflichten erfüllt. Denn sofern ist zwar keine Erhabenheit an ihr, als die dem moralischen Gesetze unterworfen, wohl aber sofern sie in Ansehung ebendesselben zugleich gesetzgebend und nur darum ihm untergeordnet ist. Auch haben wir oben gezeigt, wie weder Furcht noch Neigung, sondern lediglich Achtung fürs Gesetz diejenige Triebfeder sei, die der Handlung einen moralischen Wert geben kann.“
„Autonomie des Willens ist die Beschaffenheit des Willens, dadurch derselbe ihm selbst (unabhängig von aller Beschaffenheit der Gegenstände des Wollens) ein Gesetz ist. Das Prinzip der Autonomie ist also: nicht anders zu wählen als so, dass die Maximen seiner Wahl in demselben Wollen zugleich als allgemeines Gesetz mit begriffen seien.“
„Allein dass gedachtes Prinzip der Autonomie das alleinige Prinzip der Moral sei, lässt sich durch bloße Zergliederung der Begriffe der Sittlichkeit gar wohl dartun. Denn dadurch findet sich, dass ihr Prinzip ein kategorischer Imperativ sein müsse, dieser aber nichts mehr und nichts weniger als gerade diese Autonomie gebiete.“

(l) Dasselbe in den Worten von Friedrich Schiller (1759-1805): „Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist Geistesfreiheit, und Würde heißt ihr Ausdruck in der Erscheinung“ (die Erscheinung ist das, was wir sinnlich/real erfahren/wahrnehmen (im Gegensatz zum Ding an sich, das wir nicht erkennen können; so Kant; s. o.)/Bei Erklärungsbedarf Rückfrage bei mir, Sa., da eine diesbezügliche Ausführung tief in die KrV: Die Kritik der reinen Vernunft verstricken würde) …
Weiter Schiller: “Bei der Würde also führt sich der Geist in dem Körper als Herrscher auf …“ Schiller weiter: „Die Anmut lässt der Natur da, wo sie die Befehle des Geistes ausrichtet, einen Schein von Freiwilligkeit; die Würde dagegen unterwirft sie da, wo sie herrschen will, dem Geist.“ (Über Anmut und Würde, 1793)

(m) Noch einmal: Der kategorische Imperativ/Weitere Wort- und Sacherklärungen:
(*) kategorisch = keinen Widerspruch duldend, unbedingt, ohne Ausnahme: bedingungslos geltend; der kategorische Imperativ (das Sittengesetz) ist nur einer: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (vergleiche Beispiele oben: Der schwarzfahren wollende Franz und der Grundwert der Ehrlichkeit; unter (3), wenngleich er sich unterschiedlich (s. u.) formulieren lässt; etwa auch so.
„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ (Kant, Kritik der praktischen Vernunft, § 7, Meiner-Verlag, Hamburg, Nr. 38, S. 36; Abkürzung: KpV); soll heißen: diese Maxime kann dann - und nur dann - als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten, wenn sie sich widerspruchsfrei verallgemeinern lässt, d. h. wenn sie zum allgemeinen/zum einen Gesetz (für alle Vernunftwesen) nicht in Widerspruch gerät/als solches allgemeines Gesetz taugt (s. o. Ehrlichkeit unter (3)) - wie oben schon ausgeführt

(*) hypothetisch = nur bedingt/unter bestimmten Bedingungen geltend, auf einer unbewiesenen Vermutung beruhend; Hypothese: Annahme, Unterstellung; vgl. Kant, Grundlegung, S. 34: 
hypothetischer oder kategorischer Imperativ: Kant: „Wenn nun die Handlung bloß wozu anders als Mittel gut sein würde, so ist der Imperativ hypothetisch“ (nur bedingt geltend: „wenn … dann“); „ wird sie als an sich gut vorgestellt, mithin als notwendig in einem an sich der Vernunft gemäßen Willen, als Prinzip derselben, so ist er kategorisch“; vgl. KpV, S. 22): Beispiel für einen hypothetischen Imperativ: „Wenn du dein Leben erfolgreich meistern willst, achte auf deine Gesundheit, verschaffe dir eine gute Bildung und erledige zielstrebig und ehrenhaft deine beruflichen Aufgaben und deine soziale Verpflichtungen.“
(*) Imperativ = Befehl, Gebot, Vorschrift, Sollen (lat.: imperare = auferlegen, befehlen).
„Das Wesentliche alles sittlichen Werts der Handlungen kommt darauf an, dass das moralische Gesetz unmittelbar den Willen bestimme“ (also den Willen des Individuums, das zugleich Sinnen- und Vernunftwesen ist). KpV, S. 84
(*) Der kategorische Imperativ = Das Sittengesetz (s. o.) gilt unbedingt, ausnahmslos, ist 
n u r eines. Weitere Formulierung des kategorischen Imperativs:
(*) „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ KpV, S. 36.
Soll, noch einmal kurz gesagt, heißen: Die Maxime meines Willens, mein individueller Handlungsgrundsatz, soll von mir als derselbe jedes anderen Individuums, also als verallgemeinerter, als Grundsatz aller gedacht werden, um auf diese Weise festzustellen, ob er als dieser mein Grundsatz widerspruchfrei gedacht, also zum allgemeinen Gesetz erhoben werden könne; und eben das kann er, wenn er sich widerspruchsfrei verallgemeinern lässt

Kant, Grundlegung, S. 42.
Tatsächlich ist der kategorische Imperativ nur e i n e r: es kann a priori nur
(*) e i n Sittengesetz e i n e r reinen apriorisch-praktischen Vernunft als e i n e s schlechterdings guten, notwendig autonomen Willens sein, nur
(*) e i n e Bestimmung einer Person (nämlich die, niemals Sache zu sein), nur
(*) e i n e Pflicht als Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung für e i n Gesetz/den KI (Grundlegung, S. 18), nur
(*) e i n e Würde als unvergleichbare: als materiell-sachlich-nicht-messbaren, weil rein noumenalen (geistig-vernünftig-intelligibel fundierten) Wert und zugleich als Exzellenz-Qualifikation dessen geben, der gesetzeskonform gewollt und gehandelt hat
(*) Kant, Grundlegung, S. 43: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.“ Soll wohl heißen, dass man unverbrüchlich, eindeutig, in allen Fällen, unhinterfragbar selbstverständlich (weil gar nicht anders denk- und vorstellbar) wollen und handeln solle, als gelte es, das Sittengesetz/ den KI als gleichsam dauernd unhintergehbares und quasi-notwendig zu befolgendes in den Rang eines ethischen „Naturgesetzes“ zu erheben.
(*) Kant, Grundlegung, S. 52. „Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ Denn: „die vernünftige Natur“ (die Menschheit, das Menschsein) „existiert als Zweck an sich selbst
Die Menschheit in meiner wie in der Person eines jeden anderen Menschen meint: Allen (in dieser Hinsicht gleichen) Menschen als apriorisch-wesensmäßigen Vernunftwesen/Personen, also als den gleichen Trägern/Subjekten des Sittengesetzes (des e i n e n kategorischen Imperativs, s. o: (b)), kommt
(*) als Zwecken an sich selbst, die als diese niemals Mittel/Ding/Sache sein können, also stets Personen durch ihr eigenes freies Wollen sein m ü s s e n, zugleich
(*) eine Autonomie als notwendige Selbstgesetzgebung eines schlechterdings guten Willens zu, dann weiter zu
(*) eine Würde als noumenaler = geistiger (nicht sachlicher) Wesenswert und als Exzellenz-Qualifikation, was alles ihnen also zukommt als
(*) autonomen Subjekten von reiner Vernunft
(*) im Gegensatz zu ihnen als heteronomen (unfreien, vollständig determinierten) Sinnenwesen, von denen gerade nicht gelten kann, dass sie sich
(*) als autonome Vernunftwesen/Person, Zwecke an sich, Personen und Würdeträger qualifizieren w o l l e n könnten (sie sind vielmehr w i l l e n l o s sich selbst ausgeliefert) in dem Sinne, dass sie sich notwendig verfehlen m ü s s e n, weil sie als Sinnenwesen unabänderlich ihre eigenen (und überhaupt) Büttel, Lakaien und Spielbälle sind; und als solche sich auch zu Mitteln ihrer Kreatürlichkeit (Bedürftigkeit und Triebhaftigkeit) dann notwendig machen müssen, wenn sie nicht fähig oder nicht willig sind, sich als Vernunftwesen ihrer selbst als Sinnenwesen zu benehmen (sich als Vernunftwesen vor sich selbst zu bewahren) …
(n) Sie verdinglichen sich selbst (machen sich selbst zur Sache), indem sie etwa zuweilen ihre Körper verkaufen, diese auch als Mittel einsetzen, andere ihrer Vernunftnatur abwendig zu machen, verraten und korrumpieren sich selbst, etwa aus Gier, Machtsucht, Eitelkeit, Narzissmus, sie würdigen sich als Existenz-Schauspieler herab, als Hybris, Verblendung und Arroganz verfallene Beispiele verachtungswürdiger Charakterlosigkeit usw. usw.
(o) Kant, KpV, S. 22. Maximen (Kant: „Maximen sind also zwar Grundsätze, aber nicht Imperativen (sic!).“
(p) Gesetz = Das moralische Gesetz/Das Sittengesetz = Der kategorische Imperativ ist als Grundsatz von reiner praktischer Vernunft der Grundsatz, der alles menschliche moralische (freie/autonome) Wollen und Handeln überhaupt erst ermöglicht, der Grundsatz, der, weil für alle Menschen als Vernunftwesen gleichermaßen bindend/verbindlich, der sie in die Lage versetzt (gegen sich und gegeneinander als Sinnenwesen), sich zu qualifizieren*
(α) als autonome Personen
(β) als gleiche Personen
(γ) als Zwecke an sich selbst
(δ) als Träger einer Wesenswürde
(ε) als sich selbst als selbstzwangfähige Macht über sich selbst als Sinnenwesen ausüben könnende und (und wenn frei sein wollende, dies m ü s s e n d e), sich selbst also 
a c h t e n könnende, eben
(ζ) als pflichtfähig und -willig sein müssende Vernunftwesen, weil sie als solche die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz als Bedingung der Möglichkeit ihrer Autonomie als Person, als conditio sine qua non ihres „souveränen Selbstseins“ erkannt haben

*Anm.: Ich ignoriere im Folgenden die Tatsache, dass der Mensch über einen freien Willen gar nicht verfügen kann

(q) Noch einmal Kant/Schluss
Der Mensch als Zweck an sich selbst: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Meiner Verlag Hamburg, Band 41, 1965, Seite 50ff:
„Gesetzt aber, es gäbe etwas, dessen Dasein an sich selbst einen absoluten Wert hat, was, als Zweck an sich selbst ein Grund bestimmter Gesetze sein könnte, so würde in ihm, und nur in ihm allein der Grund eines möglichen kategorischen Imperativs d. i. eines praktischen Gesetzes liegen. Nun sage ich: Der Mensch und überhaupt jedes vernünftige Wesen existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen, sondern muss in allen seinen sowohl auf sich selbst als auch auf andere vernünftige Wesen gerichteten Handlungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden. Alle Gegenstände der Neigungen haben nur einen bedingten Wert; denn wenn die Neigungen und darauf begründete Bedürfnisse nicht wären, so würde ihr Gegenstand ohne Wert sein. Die Neigungen selber aber als Quellen der Bedürfnisse, haben so wenig einen absoluten Wert, um sie selbst zu wünschen, dass vielmehr gänzlich davon frei zu sein, der allgemeine Wunsch eines jeden vernünftigen Wesens sein muß. Also ist der Wert aller durch unsere Handlung zu erwerbenden Gegenstände jederzeit bedingt. Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen, sondern der Natur beruht, haben dennoch, wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen relativen Wert, als Mittel, und heißen daher Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen genannt werden, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst, d. i als etwas , das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf, auszeichnet, mithin sofern alle Willkür einschränkt (und ein Gegenstand der Achtung ist). Dies sind also nicht bloß subjektive Zwecke, deren Existenz als Wirkung unserer Handlung einen für uns einen Wert hat: sondern objektive Zwecke, d. i. Dinge, deren Dasein an sich selbst Zweck ist, und zwar ein solcher, an dessen Statt kein anderer Zweck gesetzt werden kann, dem sie bloß als Mittel zu Diensten stehen sollten, weil ohne dieses überall gar nichts von absoluten Werte würde angetroffen werden; wenn aber aller Wert bedingt, mithin zufällig wäre, so könnte für die Vernunft überall kein oberstes praktisches Prinzip angetroffen werden.
Wenn es denn also ein oberstes praktisches Prinzip und in Ansehung des menschlichen Willens einen kategorischen Imperativ geben soll, so muss es ein solches sein, das aus der Vorstellung dessen, was notwendig für jedermann Zweck ist, weil es Zweck an sich selbst ist, ein objektives Prinzip des Willens ausmacht, mithin zum allgemeinen praktischen Gesetz dienen kann. Der Grund dieses Prinzips ist: die vernünftige Natur existiert als Zweck an sich selbst. So stellt sich notwendig der Mensch sein eigenes Dasein vor; sofern ist es also ein subjektives Prinzip menschlicher Handlungen. So stellt sich aber auch jedes andere vernünftige Wesen sein Dasein zufolge eben desselben Vernunftgrundes, der auch für mich gilt, vor; also ist es zugleich ein objektives Prinzip, woraus als einem obersten praktischen Grunde alle Gesetze des Willens müssen abgeleitet werden können. Der praktische Imperativ wird also folgender sein: „Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.

(r) Vernunft-Zweck, geistiger Zweck, Zweck an sich*; dessen Gegenteil wäre ein relativer Zweck, der dazu diente, lebenspraktische, emotionale Bedürfnisse oder gar affektive Anwandlungen (etwa Angst, Wut usw.) zu meistern, zu befriedigen. Ein Zweck an sich ist dagegen ein absoluter Zweck, der sich selbst zum Ziel hat, sich selbst umzusetzen/zu realisieren trachtet. Dieser absolute Zweck ist nur e i n e r: es kann nicht mehrere solcher absolute Zwecke geben
*Anm. Umgangssprachlich:
Ein Zweck an sich kann weder sich selbst noch anderen (politischen Machthabern z. B) als Mittel dienen; es sei denn, er wird gezwungen: Wie etwa der Einzelne im nationalsozialistischen Deutschland nichts galt, dagegen sein Volk als solches alles war/galt.
Mir selbst Zweck an sich sein sollend (eigentlich - da ich mich nicht als unfrei-würdelos wollen k a n n, denn: w o l l e n kann ich mich nur als Zweck an sich, aber nicht als Mittel: ich kann mich nicht als unfrei/heteronom w o l l e n: kann ich mich doch nicht als Mittel/Sache/ Kreatur w o l l en. Noch mal: Man (Individuum): a priori (von vornherein, vor allem Daseinsvollzug, wesenstypisch) existierend - nach Kant - als Vernunftwesen/Person/Zweck an sich - kann sich nicht als Kreatur/Sinnenwesen/Ding/Verbraucher/Ich-, Hab-, Macht- und Genuss-Sucht-Knecht w o l l e n. Ich, Mensch: Vernunftwesen, kann mich nicht als unfrei
w o l l en; unfrei seiend bin ich Sinnenwesen/ Kreatur, der als solchem/solcher jede Selbstbestimmungsmacht fehlt/abgeht: Als Sinnenwesen/Kreatur bin ich per se nichts weiter als Knecht.
-------------------------Ende der Anm.

(s) Vom Menschen als Zweck an sich: Daseinsfaktisch fundierte Einwände
(*) Dass der Mensch als Zweck an sich selbst (als absoluter Zweck) existiere, also als ein Vernunft-Wesen, das sich als dieses Selbst-Zweck sein muss/ist: sich als Vernunftwesen = moralische Person wollen m u s s, also dadurch, dass es gemäß dem Kategorischen Imperativ, dem praktischen Gesetz (Gesetz der Handlung) seiner eigenen Vernunft handelt, bezweifle ich (Sa.), denn:
(*) Diese Auffassung (es ist eine kantische Perspektive auf den Menschen, eine vernunft-ideelle) stimmt nicht mit der Tatsache überein, dass der Mensch
(*) lebenslang - ohne Unterlass - als bedürftiges Trieb-Wesen existiert: zumal als Spielball seiner Pleonexie (Ich-, Hab-, Macht- und Genuss-Sucht) und eben nicht als vernünftiger Zweck an sich. Kurzum: Der Mensch ist biologisch ein Tier, als solches niemals Herr seiner selbst/über seine Existenz und in der Regel weder fähig noch willig (sollte er denn wissen, was er, nach Kant, als Zweck an sich sei: sich selbst nach dem Kategorischen Imperativ steuernde Person als absolute Vernünftigkeit und also als Würde-Träger): Er, der Mensch, begriffe sofort, dass er, als Zweck an sich im Sinne Kants handelnd, sich dadurch selbst benachteiligte, weil andere - genug andere/die meisten anderen - das nicht täten, ihn, den als Zweck an sich handelnden, als gängig in sich selbst gefangene, heteronome Artgenossen in der Regel betrögen, übervorteilten, ausbeuteten usw. usw.
(*) Gesellschaftswesen ist; und als dieses seinen Artgenossen ausgesetzt ist. Artgenossen, die in der Regel sich gegenseitig übertreffen/ausstechen wollen, die gewöhnlich allein nach ihren eigenen (z. B. materiellen) Vorteilen streben, weiter nach Macht, Ehre, Ruhm usw.
(*) um die Unberechenbarkeit seiner Existenz, die dauerhaft Zufällen ausgesetzt, in der Regel prekär und zumal überhaupt endlich ist, weiß, sich im Klaren ist über ihre Fragwürdigkeit als eines oft auch amoralischen, ja: zuweilen gewalttätig-barbarischen Dramas
(*) Der Mensch e x i s t i e r t nicht als Zweck an sich, sondern sich selbst und anderen als „Sinnenwesen“ ausgesetzt; er existiert als um sein Dasein ringendes empirisches Subjekt, dem (im Einzelfall) auch bewusst sein mag, dass er zuweilen als potentielles Geist-/Vernunft- und Moral-Wesen zu existieren befähigt sein mag; dies aber tuend, für sich sein wird bleiben müssen, weil in der Regel gemieden; zumal es würde bereuen müssen, weil er im Ringen um gängig existenzielle Vorteile eher ins Hintertreffen geriete
(*) Um es ohne Beschönigungen zu sagen: Um in einer heutigen Überfluss-/Wohlstands-Gesellschaft sich zu behaupten, die tief geprägt ist von
(α) Materialismus/Mammonismus
(β) Atheismus
(γ) Hedonismus
(δ) Eudämonismus
(ε) Infantilismus
(ζ) Narzissmus und
(η) Nihilismus
wäre es geradezu selbstschädigend, wenn man der allgrassierenden Verwahrlosung sich aussetzte dadurch, dass man versuchte, Kants Ethik zum Maßstab seines Handelns zu machen, zumal diese - sie lässt keinen Zweifel daran - den sich selbst verdinglichenden Pleonexie-Träger als panheteronom ablehnt. Das heißt mitnichten, dass man sich den durchschnittlichen Artgenossen gegenüber amoralisch-zynisch-indolent-verachtungsprall verhalten sollte, sondern nur, dass man vor ihnen dauerhaft aufmerksam und scharf blickend auf der Hut sein sollte, insbesondere was den ökonomisch-politischen Bereich angeht, um nicht betrogen, für dumm verkauft, belogen und direkt oder indirekt ausgebeutet zu werden.

So viel zu Kants Würde-Konzept.

(B) Würde nach Mathias Schreiber
Zitate aus Mathias Schreibers Buch „Würde – was wir verlieren, wenn sie verloren geht DVA, 2013“)
Zunächst eine paare Zitate aus Schreibers Buch, um bisher nicht Gesagtes zur Würde zu vermitteln

(1) „Sprachgeschichtlich wurzelt das Wort „Würde“ im althochdeutschen wirde (auch als wierde oder werde bekannt); und es bedeutet „Wert, wertvolle Beschaffenheit, Ansehen, Herrlichkeit, Ehre“. Der Sprach-Brockhaus von 1935 erläutert, Würde sei „die einem Menschen kraft seines inneren Wertes zukommende Bedeutung; Achtung fordernde Haltung: Die Würde des Alters; etwas mit Würde tragen, ohne zu klagen oder sich etwa zu vergeben. Ansehen bei den Leuten, Rangstufe, Ehrenstelle, Amt: die Würde eines Geheimrats, die Doktorwürde; dazu Titel wie: Ehrwürden, Hochwürden; der Würdeträger. Ich würdere, schätze ab.“ (Schreiber, S. 52)

(2) „Aus all dem ergeben sich, auch im Blick auf die Historie, drei Grundformen der Würde: (a) die Würde, die der Mensch von Geburt an hat, weil er beseelt oder vernunftbegabt ist;
(b) die Würde, die er erwirbt, weil er sich vorbildlich verhält und einem meist von Geburt an für ihn als „standesgemäß“ geltenden Kanon gerecht wird; schließlich 
(c) die Würde, die sich auf fast natürliche Weise als Gesamteindruck eines Individuums einstellt, das sich taktvoll benimmt“ (Schreiber, S. 53)
„Abgesehen von der Einordnung der Tiere unter „Sachen“, die noch 200 Jahre später Gesetz ist, bevor die Tiere endlich unter die „Mitgeschöpfe aufgenommen werden – abgesehen davon ist das, was Kant vorträgt, bis heute annehmbar.“ (Schreiber, S. 68)

(3) „Für den Philosophen Georg Friedrich Wilhelm Hegel (1770 bis 1831) findet der Einzelne seine Würde nicht als „unmittelbarer Wille“ - etwa zu Macht oder Ruhm -, sondern indem er sich freiwillig „einem Substantiellen“ unterwirft: dem Staat, verstanden als objektiver Geist: „Erst durch das Aufheben der natürlichen Unbändigkeit und durch das Wissen, dass ein Allgemeines, Anundfürsichseiendes das Wahre sei, erhält er eine Würde, und dann ist erst das Leben etwas wert“ (so Hegel in den Vorlesungen über die Philosophie der Religion)

(4) Burrhus Frederic Skinner, der US-Psychologe und Behaviorist (1904 bis 1990) schreibt in seinem Buch: Jenseits von Freiheit und Würde (1973): Der für die Würde der Person konstitutive Begriff des autonomen, frei über sein Verhalten bestimmenden Subjektes ist wissenschaftlich nicht zu begründen, der Begriff der Würde mithin eine Illusion. Der Begriff des „autonomen Menschen“ sei bloß „ein Mittel, dessen wir uns bei der Erklärung jener Dinge bedienten, die wir nicht anders erklären können. Er ist ein Produkt unserer Unwissenheit, und während unser Wissen wächst, löst sich die Substanz, aus der er gemacht ist, immer in Nichts auf.“

(5) „Der gesellschaftliche Druck, „in“ zu sein, also bei einem so erfolgreichen Medientheater selbst mitmachen zu müssen, lässt sich mit dem psychologischen Zwang vergleichen, durch die Anschaffung eines Mobiltelefons möglichst rund um die Uhr und überall erreichbar zu sein. Beide Zwänge haben einen bedenklichen gemeinsamen Effekt: Die traditionelle Verlaufslinie zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen, weitgehend identisch mit der Landesgrenze bürgerlicher Würde, verschiebt sich dramatisch - auf Kosten echter Intimität und Privatheit; auf Kosten der persönlichen Würde des Einzelnen. Sie wird pulverisiert von einem künstlichen, unverbindlichen Freundeskreis auf Partyniveau, der so tut, als gewähre er gerade diesem Einzelnen einen würdigen, von ihm selbst kontrollierten Auftritt.“ (Schreiber, S. 148)

(6) „Je häufiger der Begriff der Würde hochgehoben und als disziplinierende Monstranz durch das laute und wirre Gewusel unserer Gegenwart getragen wird, desto mehr drängt sich uns der Verdacht auf: Das mit diesem Begriff Gemeinte könnte bald für immer verloren sein - vergessen, verplappert, verschlampt, verschwendet, versendet, verkauft; verkannt noch von jenen, die dessen wahren Sinn verteidigen wollen.“ (Schreiber, Vorbemerkung, S. 9)

(5) Das Würde-Konzept von Mathias Schreiber
(zusammengetragen aus seinem Buch: Würde, München DVA, 2013) umfasst
(1) Anstand
(2) Feingefühl
(3) Zurückhaltung
(4) Schicklichkeit
(5) Angemessener Ernst
(6) Geschmackssicherheit
(7) Anmutige Vornehmheit
(8) Bescheidenheit
(9) Charakterstärke
(10) Angemessenheit
(11) Besonnenheit
(12) Ausgewogenheit des Urteils

(a) Schreiber und Kant: Dazu dies: Schreibers Modell der Würde beschreibt eine Würde, die anderes meint als die kantische Würde - deren Gültigkeit als Würde-Konzept bis heute Schreiber allerdings bestätigt, (s. o, (B)(2) - nämlich nicht eine vernunftapriorische Wesenswürde des Menschen als Bedingung der Möglichkeit einer Überschreitung seiner als gesellschaftsempirisch-sozial-biologische Pleonexie-Einheit, sondern: eine sozialelitär-ehrenhafte Würdigkeit im Sinne eines Ich-Ideals, das eine allgemein wünschenswerte und also gelingende sittliche Selbststeuerung erlaubt, die als kollektiv vorbildhaftes individuelles Lebensgestaltungsprinzip dienen könnte. Schreibers Würdebegriff beruht primär auf gediegen-repräsentativer Sozialexzellenz, aus der Lebenserfahrung abgezogener Einsicht in das ethisch stets unfeste menschliche Dasein im Rahmen einer Gesellschaft, nicht auf einem a priori freien Willen, der einen dazu befähigt, auf der Grundlage des kategorischen Imperativs, Maximen auf ihre Gesetzestauglichkeit hin zu prüfen, um diese dann als Leitlinien seines ethischen Verhaltens anzuerkennen: sie im eigenen Verhalten zum Tragen kommen zu lassen, weil sie sich als Maximen erwiesen haben, die sich alle Individuen als Handlungsgrundsätze zu eigen machen sollten/sollten zu eigen machen müssen.
Schneiders Würdekonzept beruht auf ethisch-elitärem-, im besten Sinne des Wortes human-moralisch lebensdienlichem Können, geeignet das oft würdelose Gehabe des heteronom-daseinsgierigen Pleonexie-Diener heutiger Prägung zu relativieren und gar zu überwinden.
Kurzum: Schreibers Würde meint ein persönlichkeitsfundiertes ethisch-geistig-soziales Ideal der individuell-ehrenvollen Lebensgestaltung und nicht, wie im Falle der kantischen Konzeption der Würde, eine antikreatürliche Überschreitung seiner als Sinnenwesen ohne die geringste Rücksicht auf sich selbst als Bedürfnis-, Trieb- und außengesteuertes Gesellschaftswesen.*

(b) Ich, Sa., gäbe, obwohl mit Schreibers Ausführungen dankbar sympathisierend, nach einer möglichen Chance einer auch nur ansatzweisen Verankerung des Schreiber-Modells in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Wirklichkeit gefragt, dem Konzept keinerlei Chancen, weil es - auch dezidiert die folgenden Phänomene entlarvend als Autodeklassierung - zunächst einmal darauf drängen müsste, der allverbreiteten narzisstisch-infantil-showdebilen, angeberischen, selbstinszenierungslüsternen, sprachlich maßlos primitiven, allentfessellungssüchtigen Gossen-Magie den Kampf ansagen, um dann, so glaube ich, schon daran zu scheitern, weil sie - noch mal: es kann nicht anders sein, denkt man über das nach, was Würde wäre - Verhaltensweisen fordern müsste, die man sich nicht aneignen wollen kann, wenn die persönlichen Voraussetzungen (auch genetische) dafür nicht gegeben sind. Schreiber sind diese gegeben.
Ich zähle nur diese auf: Nämlich asketische, also:
(ב) antikreatürliche
(ג) antihedonistische
(ד) antinarzisstische
(ה) antisubjektivistische
(ו) antikonsumistische usw.

(c) Anstand
Der schlüge einem heutzutage in einer Trickser, -Kleingauner- und Phrasenkonsumenten-Gesellschaft, einer Gesellschaft all-verbreiteter Pleonexie-Hörigkeit definitiv zum Nachteil aus: Anstand gilt vielen inzwischen als naiv (auch wenn sie das nicht offen sagen)

(d) Zurückhaltung
Übte man diese kontinuierlich aus, überflügelten einen recht schnell alle die, die immer und überall „vorne sein“ wollen/sind: gilt doch der, der andere überflügelt, als smarter winner. Die heutige Konkurrenzgesellschaft hebt ihre erfolgreichen Exponenten (bzw. diese gewöhnlich sich selbst) auf den Schild - als Vorbilder in Sachen gesellschaftlich-politisch-wirtschaftlicher Exzellenz - mag ihre Selbstbeweihräucherungsgier und ihre fachliche Mittelmäßigkeit auch noch so offenkundig zuweilen zu Tage treten.
Dazu der Philosoph Max Stirner (er starb 1856), der meinte, dass es in der modernen Gesellschaft nicht mehr darum gehe, sich - wie der Gott von Delphi: Apollon, es angemahnt hatte - selbst zu erkennen, sondern darum, sich zu verwerten. Eine tiefe Einsicht!
Dazu möchte ich, Sa., sagen, dass, wer sich in heute gängiger Art und Weise selbst verwertet, unbedingt darauf verzichten sollte, sich selbst erkennen zu wollen, denn das, was er erkennen würde - wenn er es denn überhaupt vermöchte -, triebe ihn womöglich in eine tiefe Depression.
Nietzsche(?)/Weber: Die moderne Gesellschaft bestehe aus „Fachmenschen ohne Geist und Genussmenschen ohne Herz.“ Soviel dazu.

(e) Geschmackssicherheit
Mit dieser ließe sich heute „kein Staat mehr machen“; heute gilt es nur allzu oft, sich sei es plump-frech-angeberisch-selbstanpreisend/selbstreklamelüstern, sei es auffällig-provokant-schlüpfrig, sei es narzisstisch-guruhaft-großsprecherisch-scharlatanhaftentfesselungsdebil zu inszenieren, um Aufmerksamkeit zu gewinnen - und die gewinnt man nicht durch geschmackssicher-gediegene Zurückhaltung, sondern durch Selbstverdinglichungs-Shows und geschicktes Verbergen seiner allfälligen geistigen Armut

(f) Anmutige Vornehmheit
Anmut? Heute? Was wäre denn die - auf keinen Fall eine Sonderform des gängigen sich berechnet-inszenierenden Bewegens (eine motorische Erscheinung des modernen Stumpfsinns). Der Ausdruck Anmut ist aus der heutigen Umgangssprache verschwunden.

Bei Friedrich Schiller (Über das Schöne und die Kunst, dtv Klassik, 1984) heißt es Seite 45: „Anmut ist eine bewegliche Schönheit; eine Schönheit nämlich, die in ihrem Subjekte zufällig entstehen und ebenso zufällig aufhören kann. Dadurch unterscheidet sie sich von der fixen Schönheit, die mit dem Subjekte selbst notwendig gegeben ist.“
Und Seite 47 heißt es: „Anmut ist eine Schönheit, die nicht von der Natur gegeben, sondern von dem Subjekte selbst hervorgebracht wird.“

Daraus folgt: Sie ist verschwunden, diese Anmut. Denn: Der Kundenkörper heutzutage bewegt sich intendiert (um - etwa - sich zur Schau zu stellen; um - etwa -, gilt er als gängig attraktiv/sexuell aufreizend/zeitgemäß schön, Bewunderung auf sich zu ziehen; der 
Kundenkörper ist heutzutage nämlich eine Ware: Sie preist sich an etwa als Sexualobjekt, was z. B. die wild-ungeordneten-provozierend-aggressiven Bewegungen anbelangt, welche die Rock-Musik hervorruft: Eine Art Selbstentfesselungs- qua Selbstauslöschungs-Toben ohne jegliche finesse. Kurzum: Die heutige Selbstverdinglichungs-Körperlichkeit kann nicht anmutig sein (zumal die seelisch-geistige Grundlage dazu völlig fehlt: Die Innenwelten sind sozusagen geistig-seelisch verdorrt, weil konsumtiv besessen), sondern nur konsum-provokant. Man beobachte einmal Models auf dem Laufsteg: Was sie an den Tag legen, ist eine Art roboterhaft-aggressive Stechschritt-Kälte-Arroganz.

(g) Bescheidenheit
Legte man diese heutzutage habituell an den Tag, erschiene man vielen als vorvorgestrig-naiv aus der Welt gefallen. Bescheidenheit ist heutzutage keine Tugend mehr, sondern gilt als ichnachteilige Verzichts-Dummheit.

(h) Charakterstärke
Um diese kultivieren zu können, muss man erst einmal überhaupt einen Charakter haben (da spielt nämlich auch die genetische Lotterie eine Rolle; diesen empfangen haben … neben Erziehung, überdurchschnittlichem Bildungsgrad und/oder faktengesättigter Lebenserfahrung: Sie ist jedenfalls auch eine innere Festigkeit eines redlichkeits-basierten Verhaltens, soll heißen: eines realistisch-einsichtsfundierten, nicht-tugend- und/oder polit-ideologisch verwirrten So-tun-als-ob-Verhaltens. Charakterstärke lässt sich nicht inszenieren, sondern nur „leben“/an den Tag legen

(i) Angemessenheit
Diese ist in einer Gesellschaft der maßlosen Übertreibungen, des Zwanges, sich selbst darzustellen - es genügt nicht mehr, nur zu existieren: man muss seine Existenz auch anpreisen, sich selbst anpreisen, um sich überhaupt Beachtung zu verschaffen: sich dann verkaufen zu können - nicht förderlich. Was auch von grundlegender Bedeutung ist für die heutzutage oft staatsschauspielerische politische Tätigkeit, die oft ihrem Auftrag Genüge zu tun, nicht fähig ist: So schaffen sich die sog. demokratischen Parteien Deutschlands gerade selbst ab, indem sie alles tun (soll heißen: unterlassen), was sie vor sich selber schützen könnte: ein problemzentrisches, entschlossenes politisches Handeln, um den gesellschaftlichen Tatsachen eines sich seit Jahren selbst kulturell herunterbringenden/ tatsächlich runterwirtschaftenden Landes, seinen Brüchen, Humanitäts-Naivitäten, charakterlichen Verwerfungen inkompetent-moral-pfäffischer Politschauspieler, den zahlreichen Entwirklichungs-Irrationalitäten, den eigenen (machtpolitisch-substanzfehlerhaften), jedenfalls massiven Versäumnissen, Gesinnungs-Sottisen, Leerformel-Ergriffenheiten usw. usw. vielleicht - wer weiß? - à la longue - falls die Zeit überhaupt noch reichen sollte - eben dieses Handeln entgegenzusetzen. Wahrscheinlich freilich werden sie fortfahren, ihren Gegnern in die Hände zu spielen.

(j) Zuletzt: Feingefühl - In einer Konkurrenzgesellschaft, die im Haben und Gelten, im Überragen anderer, höchste Güter sieht, zumal von Individuen gebildet wird, die einen auffallenden Narzissmus an den Tag legen, Individuen, die eine starke Neigung zu hochemotionalen Exzessen haben, entlastungsbedürftig und eskapistisch sind, zumal sich körperlich vor anderen permanent "produzieren", kann sich so etwas wie Feingefühl erst gar nicht herausbilden, zumal dieses an Selbstabstandsfähigkeit, gebunden ist - also ist so etwas wie Feingefühl sehr selten geworden.

(C) Das Würde-Konzept des deutschen Grundgesetzes. GG Art. 1,1/Grundgesetz der BRD/Vom 23. Mai 1949 vom parlamentarischen Rat beschlossen. Artikel 1, Absatz 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

(1) Geschichte
Kants Formel 2 des kategorischen Imperativs lautet, Grundlegung, S. 52: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“
Und diese Formel 2 des Kategorischen Imperativs ist es, die unter dem Namen Objektformel Eingang ins deutsche GG fand.
„Objektformel“ ist ein Begriff des Juristen Günter Dürig. Mit dieser Formel lehnte sich der Jurist an die Selbstzweckhaftigkeit des Menschen, wie sie von Kant bestimmt worden war. Dazu noch einmal: Der Mensch, so Kant, ist Sinnenwesen/Kreatur und zugleich Zweck an sich/Person; als Zweck an sich kann er sich, sich von sich als Sinnenwesen (als das er heteronom = unfrei ist) distanzierend, zu sittlicher Freiheit bestimmen (dem KI gemäß nach Maximen handelnd, die sich, verallgemeinert gedacht (als Maximen aller), nicht widersprechen, sich dass sich der Mensch dann Autonomie (Freiheit) und eine Würde (einen einmaligen Geistwert) zuschreiben kann.

(2) Auslegung des Art. 1 des GG durch verschiedene Autoren:
(a) Hans Carl Nipperdey (autonomische Deutung)
(b) Günter Dürig (hetoronomische Deutung)
(c) Peter Bandura/Bundesverfassungsgericht
(d) Christoph Enders
(e) Ernst Benda
(f) Martin Kriele

(3) Grundlage der folgenden Ausführungen: Das informationsreiche Buch von Paul Tiedemann: Was ist Menschenwürde? Darmstadt 2014, WBG, S. 43.:
(a) Die Objektformel wird zuweilen auch Zweckformel genannt
(b) „Sie geht zurück auch Veröffentlichungen von Carlo Schmid (1946), Gustav Radbruch (1947) und Max Güde (1947)“

(4) Die autonomische Deutung des Artikels 1, GG durch Hans Carl Nipperdey und die heteronomische Deutung durch Günter Dürig

(a) Hans Carl Nipperdey veröffentlichte 1954 eine Kommentierung des Menschenwürde-Artikels im GG aus autonomischer (autonom griech.: = selbstgesetzgebend, frei, Sa) Sicht. Soll heißten: Für Nipperdey verweist der Begriff „Würde“ auf den Eigenwert des menschlichen Individuums und das, was im Kern das Wesen der Person ausmacht. Dies aber sei die Freiheit der Entscheidung und „sein Organ für das Reich der sittlichen und geistigen Werte“. Deshalb komme die Menschenwürde jedem Lebewesen zu, das Menschenantlitz trägt, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Glaube und Überzeugung, unabhängig auch davon, ob es sich um „entmenschte“ Verbrecher … oder „schamlose“ Prostituierte, Asoziale oder unheilbar Kranke handele.
Nipperdey betont, dass das Recht zwar der Sittlichkeit diene, aber nicht in dem Sinne, dass es die Moral durchzusetzen habe, sondern nur in dem Sinne, dass es die Freiheit als solche sichere, also die Freiheit zum Guten und zum Bösen, wodurch sittliches Handeln überhaupt erst möglich werde. (Bei Tiedemann a.a.O., Seite 43)

Kurzer Kommentar/Sa.:
(*) Für Nipperdey hat das menschliche Individuum einen Eigenwert; soll heißen das Individuum hat kraft seiner bloßen Existenz (weil es als menschliches Lebewesen überhaupt existiert) einen Eigenwert, einen Eigenwert, der allen überhaupt existierenden menschlichen Individuen kraft ihrer bloßen Existenz zukommt. In diesem Sinne ist jedes menschliche Individuum ein Würdeträger, ist jedes menschliche Individuum absolut autonom: egal, wofür es sich entscheidet. Dieses menschliche Individuum ist als Eigenwertträger/absolutes: all-autonomes Subjekt für andere Individuen unantastbar, nur sich selbst verpflichtet, nur sich selbst gegeben als allfreies Sosein
(*) als dieses überhaupt existierende durch sich allein freiheitsfähig: absolut frei, gut oder böse zu sein. Nipperdey meint wohl, dass man auch dann frei sein können müsse, wenn man Böses tue, denn das gewährleiste überhaupt erst die absolute Freiheit des menschlichen Individuums (so etwas wie totalitäre Autonomie), welches Nipperdey in der Tat als völlig/uneingeschränkt autonomes aufgefasst wissen will. Indes: Wenn man (wie Kant) davon ausgeht, dass man nicht böse sein w o l l e n kann, weil man, böse seiend, sich selbst als Subjekt des KI, als Vernunftwesen/Person verfehlt, sich dadurch zur S a c h e macht (als Zweck an sich aufgibt: seiner Sinnenwesenknechtschaft verfällt), als diese aber keinen freien Willen haben kann: Nur ein Zweck an sich hat einen solchen freien Willen, muss sich zumal als Zweck an sich selbst w o l l e n, nicht nur weil er als solcher allein w o l l e n  k a n n, sondern auch nur sich selbst w o l l e n  k a n n: Er kann sich nicht als Sache wollen, weil er sich dadurch aufgäbe: Zweck an sich bei Kant bedeutet: Sich frei zu sich selbst zwingen(!) zu müssen: Imperative Autonomie!
(*) Aber; Nipperdey mag sich gedacht haben, dass man als menschliche Individuum nur f r e i sein („all-autonom“) sein könne, wenn man auch sich selbst als böse sein wollend w ä h l e n könne/sich frei entscheiden könne, böse zu sein.
(*) Ich gestehe Nipperdey gerne zu, dass, will man das menschliche Individuum als uneingeschränkt/ganz/sozusagen „heteronomiefrei/absolut frei/zwangsfrei/frei vom Einfluss anderer“ ansehen, das glaubt denken/annehmen zu müssen, weil sonst das Individuum nicht
f r e i, sondern nur bedingt frei wäre (nur dann frei, wenn es Böses nicht will), man in der Tat nicht umhin kann, auch „böses“ Verhalten als frei gewähltes zu betrachten - wiewohl alles dagegen spricht. Insbesondere die Lebenserfahrung: Die Menschen „vergreifen“ sich an anderen (und sich selbst), weil ein innerer Drang sie dazu verleitet. Kurzum: Ich, Sa, bin meinerseits überzeugt, dass man, „Böses“ (welcher Art dieses auch immer sei: Lüge, Betrug, Ausbeutung, Gewalt usw.) nicht freiwillig tut, sondern immer aus einem inneren Zwang heraus (Machtsucht, Gier, Wut, Hass, Lust, Erniedrigungs-Häme, Rachsucht usw.). Soviel zur autonomischen Auffassung von Nipperdey: Der Mensch ist überhaupt frei, zum Guten wie zum Bösen; erst das mache ihn, so Nipperdey, wahrhaftig autonom (frei).

Noch mal: Tatsächlich ist der Mensch als Materie-Gefüge (Quarks-Elektron-Gebilde) alldeterminiert; also weder zum Guten noch zum Bösen frei

(b) Günter Dürig dagegen steht für die heteronomische Deutung von Artikel 1 GG (s. Tiedemann, S. 39: Die heteronomische (heteronom: griech. fremdgesetzgebend, unfrei) Interpretation sieht die Würde des Menschen in seiner Fähigkeit zur Selbstbestimmung begründet, sofern(!) diese Fähigkeit zur Selbstbestimmung genutzt wird, sein Leben in Übereinstimmung mit normativen Ansprüchen zu entwerfen und zu leben, die von außen, also heteronom an das Individuum herangetragen werden. Dieses Konzept von Menschenwürde ist von einflussreichen Staatsrechtslehrern in den 50er Jahren entwickelt worden. „Das „Erkenntnisinteresse“ ihrer Vertreter ist gekennzeichnet durch ein großes Misstrauen gegen das „entfesselte“ Individuum und gegen die liberalen Grundrechte*, die diese Entfesselung bewirken. So sah DÜRIG (1952) in der Würdeklausel das Gegengewicht(!) zu einem seiner Ansicht nach hemmungslosen Individualismus.“

Anm.* Siehe Grundgesetz: I. Die Grundrechte (Ich zähle die im gegebenen Zusammenhang wichtigsten auf) 
Art. 1: (1) Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt.
Art. 2: (Handlungsfreiheit, Freiheit der Person)
Art. 3: (Gleichheit vor dem Gesetz)
Art. 4: (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
Art. 5: (Meinungsfreiheit)
Art. 8: (Versammlungsfreiheit) ….
---------------------------Ende der Anm.

Weiteres zur heteronomischen Deutung durch Dürig (Tiedemann S. 39)
Dürig spricht die Würde also nicht (wie Nipperdey) jedem Menschen zu. Nur d e m wird sie zugestanden, der zu sich als Persönlichkeit fähig ist/soll heißen: sich zu einer solchen aus einem inneren Antrieb zu machen verpflichtet fühlt (Tiedemann: der „den Ruf zu einem höheren Sein in sich verspürt“.
Dürig argumentiert, dass die Begriffe „Mensch“ und „Person“ nur einen rein deskriptiven (benennenden/beschreibenden) Inhalt hätten; der Begriff der Persönlichkeit hingegen ein säkularisierter (verweltlichter) Begriff der christlichen Anthropologie und Moraltheologie sei, der einen axiologischen („wertdichten/-schweren/-vollen“, Axiologie = Wertlehre) Gehalt aufweise (also nicht deskriptiven, sondern sittlich auszeichnenden). Person sei der Mensch allein schon deshalb, weil er über Selbstbewusstsein (nicht im Sinne von „Selbstsicherheit als Auf-sich-selbst-Pochen/Bestehen“, sondern im Sinne von „unmittelbares Daseinsbewusstsein“) und Willensfreiheit verfüge, diese beiden aber nicht seinen absoluten („losgelösten“; hier wohl: „sittlich exzellenten“) Wert ausmachten. Das Grundgesetz bestimme nicht das bindungslose (Sa.: = asozial-amoralische!!?? = persönlichkeitslos „freischwebende, axiologisch/“wertmächtig“ impotente??!!) Individuum" zum Grundrechtsträger, sondern immer nur die verantwortliche (Sa.: Soll wohl heißen: „sittlich/moralisch/sozial verantwortungsfähige und vor allem: verantwortungswillige Persönlichkeit(!))

Dürig 1952: „Kein Freiheitsrecht des GG schützt den ‚Untermenschen‘“ (Sa.: Soll wohl heißen das „entfesselte“ - sich selbst asozial-amoralisch zwanghaft entfaltet habende: in sich selbst negativ gefangene Individuum).

Kurzum: Heteronomisch soll heißen: von außen geforderte/gesteuerte; dem Individuum vorgegebene/aufgelegte vor- und übergeordnete gesellschaftliche und metaphysische (hier: christliche) Werte, denen es, das Individuum sich zu unterwerfen habe/sie übernehmen müsse, wolle es sich selbst zu Persönlichkeit: einem Würdeträger machen.

Dürigs heteronomische Auffassung stand/steht also der autonomischen Auffassung Nipperdeys (s. o. (a)) diametral entgegen, insofern Dürig fordert, dass sich das Individuum als Persönlichkeit/zum Würdeträger zu entfalten habe in Übereinstimmung mit ihm gesellschaftlich und metaphysisch/religiös vorgegeben normativen Ansprüchen als Voraussetzung seiner Entwicklung zur Persönlichkeit/zum Würdeträger. Wogegen Nipperdey das menschliche ausnahmslos/substantiell "eigenwertige“ Individuum als absolut frei sich vorstellt, entbunden von allem, was diese Freiheit in Frage stellen könnte, das menschliche Individuum also absolut/wesensmäßig frei sei … Sogar frei zum „Bösen“.

Weitere Informationen zu Dürig
Dürig meinte 1956: Eine Verletzung der Menschenwürde liege eben dann vor, wenn der „konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt“ werde (Tiedemann, S. 44f, der hinzufügt, dass trotz dieser autonomisch klingenden Formulierungen Dürig weiter daran festgehalten habe, dass „die Freiheit des Menschen nur dann Ausdruck seiner Würde“ sei, „wenn sie in Verantwortung vor Gott und der Gesellschaft, also in Beachtung heteronom (von außen) auferlegter Pflichten ausgeübt“ werde*

Anm.* Vergl. dazu auch: Tiedemann, Seite 27 bis 29:
S. 29 heißt es: Man war sich 1949 im Klaren darüber, „dass man sich nur über Worte einigte, nicht aber über deren Bedeutung.“ - Was ich, Sa., für einen - mit Verlaub - groben Fehler halte, weil, wenn man keinen Begriff (Faktenbewusstsein) hat von dem, was man redet, dann wird man über kurz oder lang in die missliche Lage einer geistig-existenziellen Hilflosigkeit geraten, die einem schaden m u s s, eben weil man träumt/phantasiert/sich etwas vormacht/gar Fiktionen, Phantasmen und Lebenslügen aufsitzt, die man, das muss ich freilich wiederum zugeben, freilich auch nötig hat - und zwar als Entlastungs-Beschönigungen im Hinblick auf die, weiß man um sie, bedrückenden Tatsachen unserer Existenz. Vgl. ebenso: Tiedemann, S. 32 bis Seite 38

15 Gedichte

Das Geistige (43/2350)1

Es ist ein genetischer Imperativ;
und eine Zufalls-Gnade.
Und grade es weiß sich als Daseinsschwere:
als Körper-Gram, Verfall und Trance-Gewebe.

Als Triebdiktat, bedürfnisintensiv,
prekär im höchsten Grade.
Eines Atomgefüges Grund-Misere:
ein Raum- und Zeit-Ding ohne Deutungs-Strebe.

Indes: Das Geistige allein ist tief,
obwohl doch Antrieb einer Staub-Monade:
die weiter nichts ist als Schimäre
und Nihilismus-Knospe einer toten Rebe.

Noch einmal: Den verehrten Eltern (43/2351)2

An ihrem Beispiel
habe früh ich schon begriffen,
dass es Verantwortung
und Schuld nicht geben kann:
Da doch uns selber eingeschliffen
und Gesellschaftsbann,
dem oft so miesen
All-Bedrängungs-Spiel.
Zuweilen ungerecht,
doch immer rücksichtslos,
ist’s freilich trotzdem
weder gut noch schlecht,
ist’s vielmehr
immer Würfeln bloß,
ein Wirrwarr nur
von Zufalls-Kniffen …
Es hat nun mal
kein objektives Ziel.

Das Schicksal meiner Eltern
hat mich auch gelehrt,
dass wir nicht sind,
was sein wir sollten:
Vielmehr sind drastisch
wesenszwangsversehrt,
sei’s herkunfts-,
sei’s erfahrungsblind,
sei’s weil verachtet,
weil gescholten,
sei’s weil sozial
- wie oft - entehrt:
Wer gälte was
als Unterschichten-Kind?
Ich meine faktisch,
nicht als Zähren-Schein:
Moral-Objekt
von Tugendbolden.

Was bin ich froh
um diese Daseins-Schule.
Obgleich sie schmerzhaft war,
verachtungsträchtig,
war hämisch, plump
und oft gewissensroh …
So weiß ich denn,
warum man gierig suhle
nach sich allein,
da krude ichandächtig,
heißt mancher,
auch mal aller Selbstmacht bar …
Weiß also dies vor allem:
Dass noch keiner war
Herr seiner selbst
und seiner Lebensbahn,
nicht knechtisch-hilflos untertan
Geschichte, Zeitgeist,
Selbstwert-, Glückskult-Wahn …
Noch einmal:
Völlig schuldlos so …
entpflichtet seiner
bis zur Krumen-Kuhle.

Selbstzerfall I (43/2352)3

Es ist nicht leicht,
ihn auszumachen,
den anonymen Selbstzerfall
der Individuen,
sich selber Sachen:
orientierungslos,
verängstigt, seicht.

Es fehlen doch
die Außenhalte,
die sämtlich weggebrochen sind.
Und das, was blieb, 
sind leere, kalte
Verspaßungsreize
für ein großes Kind.

Ein großes Kind,
sich selber ausgesetzt,
dem Markt-,
den Medienemotionen,
entfesselt und gehetzt;
weshalb sich selbst muss
als anom* betonen.

*Anomie: griech.: Gesetzlosigkeit; meint hier: psychoethischgeistig-sozialen Zerfall

Morgengrauen (43/2353)4

Hell wird’s,
schärfend die Konturen
dieser hochabstrakten Welt:
Gegenheimat ohne Spuren
zu Magie und Seelenzelt.

Zersplitterungsruine (43/2354)5

Dass das noch zu meistern wäre,
dieses Sammelsurium
von Geschwätz und Phrasenbrei, 
krass frigider Aggressivität,
Hysterie und Pan-Erregung,
Selbstsucht und Gewissenstod,
Tugend-Hybris, Arroganz,
Wortempfindlichkeit,
Verzwergungszwängen,
halte ich für ausgeschlossen,
sind wir doch 
gewichtet Gossen:
Gleichungs-Legionäre.

Tränen-Meere (43/2355)6

Nichts mehr,
was noch lohnend wäre,
irgendeinen Sinn
noch machte.
Längst wirkt
eine Kunstwelt-Leere,
die uns mammonkryptisch* sachte
stürzt in ihre Tränen-Meere.

*mammonkryptisch hier: verborgen/verdeckt/"unter dem Teppich gehalten" vom existentiell, psychisch, gesellschaftlich, sozial, kulturell, politisch und historisch-global beherrschende Götzen "Geld"

Nie (43/2356)7 

Hab nie an Sinn geglaubt,
an Zwecke, 
nie auch Ideale …
An gar nichts,
was uns, meint man,
könnte retten.
Damit ich nicht
mit Illusionen zahle:
für irgendeiner Freiheit
unfühlbare Ketten.

Gesellschaftswerte
waren mir egal;
ob oben ich,
ob unten sei.
Diktieren Wohlstand doch
und Zahl,
die Leibsucht
und das Einerlei
von Lüge und
von Deutungsfron,
indes wir schleifen
unsern Gottes-Thron.

Selbstbewahrung II (43/2357)8

Mich raus zu schreiben
aus Geschwätz und Schund,
aus Selbstbelämmerungsphantasmen,
das war das Ziel, das ich erstrebte.

Primär mich geistig zu bewahren
im Deutungsdickicht meiner Muttersprache
vor Zeitgeist-Mystizismen
und vor Lebenslügen.

Mich zu loszureißen von Gesellschafts-Mären
wie Würde, Rechtsstaat, Volksherrschaft,
Verdumpfungsformeln des Systems:
Als Umsatzdiktatur der Spaßgelage.

Seelisch tot (43/2358)9

Der Mensch an sich ist ja nicht schlecht;
obwohl er Kreatur ist: Tier.
Als dieses ist nun mal Bedarfs-Geflecht:
Auf sich bezogen: ichsuchtschier.

Hat’s heutzutage ganz besonders schwer,
muss er als Kunde sich doch glücken: 
Prekär verdinglichtes Malheur*
in einer Scheinwelt von Reklametücken.

Wer will’s ihm da verdenken, dass er frönt
sich selbst zuletzt als Körperding:
Mit Selbstverlust und Marktknechtschaft versöhnt,
in denen seelisch tot er sich verfing?

*malheur franz.: Unglück

Faktendrastisch (43/2359)10

Hör auf zu winseln
und zu jammern!
Es ist nun einmal so:
Macht, Lust und Geld,
das sind die Klammern,
befeuernd dies Tarot,
das uns in magischer
Verblendung hält,
uns auslegt 
diesen Waren-Zoo:
Als höchstes Gut:
Als All-Erlösungs-Zelt.

Zweckentmächtigung (43/2360)11

Nur noch undeutbarer Ort
inszenierter Wirklichkeiten,
die zumal sich selbst entgleiten,
sich verweigern fort und fort
Innenwelt: verzwergt, verdorrt,
nicht mehr fähig, sich zu leiten:
Zweckentmächtigung zu meiden.

Was ist noch wirklich? (43/2361)12

Was soll ich von mir selbst schon sagen?
Dass ich nicht mehr verfüge über mich?
Vereinnahmt werde von prekären Lagen,
Objekt bin eines Laufs an sich?

Den zu begreifen ich zwar ein mir rede:
Lauf ins Geflecht multipler Wirklichkeiten,
die ich nur passiv könne noch erleiden:
Als traumweltrationale Lethe -

Indes tatsächlich nehme doch nur an
als hochkomplexe Großhirnstrategie ,
zu meistern dieser Mühle Was und Wie;
und sei’s auch nur in Dauer-Wahn.

Lethe: griech. Mythologie: Fluss des Vergessens

Unser Dasein (43/2362)13

Natürlich ist dies Dasein ganz vergebens;
ist es von vornherein.
Es gibt ihn nicht, den Sinn des Lebens,
nur Selbstbetrug und Schein.

Und die, die mögen auch genügen,
dies Dasein glimpflich zu bestehen:
erfolgreich sich was vorzulügen,
sich magisch zu vergehen.

Am Ende ist auch das egal.
Man geht der Hyle* wieder ein.
Ob man war Geist verpflichtet oder Zahl,
wird dann bedeutungslos: wird völlig nichtig sein.

Hyle griech.:= aristotelischer Begriff für Materie; wörtlich: „Ein Stück Holz“

Gefühlt vollendet (43/2363)14

Was es gefühlt vollendet war,
das weiß ich auch nicht so genau:
Lustsucht-Transzendenz in Haar?
Eines Verses Geistes-Bau?

Einer Einsicht Exzellenz,
die an Weisheitstiefe reichte?
Eine schiere Indolenz?
Mammon-Kult und Machtdrang-Seichte?

Wie gesagt: Ich weiß es nicht.
Niemand kann es wohl benennen.
Ist’s zumal doch Schicht für Schicht
Trance in einem toten Rennen.

Wohlstand oder Geist (43/2364)15

Das Gängige, so klug es sei;
und es auch ist: Ich rede offen:
Als Streben nach Erfolg und Macht,
nach Anerkennung, Lüsten
und Vermögenswerten.
Das war mir immer einerlei,
hat niemals meinen Kern betroffen.
Mir hat ein andres Glück sich dargebracht:
Das Geistige, um mich in ihm zu erden:
In Einsicht, Kunst: komplexer Sprache,
mich nicht in Selbstverlusten zu verlieren:
in dieser anonymen Brache
von biologisch-fremdbestimmtem,
diktiertem nach sich selber Gieren.

 

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